|
|
|

|
|
Baufinanzierungsrechner |
|
|
BaudarlehenLohnt die vorzeitige Umschuldung?Vorfälligkeitsentschädigungen werden billiger. Bisher haben viele Banken eine zu hohe Entschädigung von Kreditnehmern verlangt, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig abgelöst oder nicht abgenommen haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die in der Branche verbreitete Berechungsgrundlage für unzulässig erklärt (Az.XI ZR 27/00). Je nach Darlehenssumme und Restlaufzeit fällt die Entschädigung für entgangene Zinsen jetzt um mehrere Tausend Mark niedriger aus. Das zu viel gezahlte Geld können sich betroffene Kreditnehmer in vielen Fällen zurückholen. Die STIFTUNG WARENTEST bietet einen Excelrechner, mit dem Sie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ermitteln und die Berechnung Ihrer Bank prüfen können. Außerdem können Sie berechnen, ob eine Umschuldung Ihres Darlehens vor Ablauf der Zinsbindung lohnt. |
Hintergrund der EntscheidungIn bestimmten Fällen hat der Kunde das Recht, sein Darlehen bereits vor Ablauf der Zinsbindung zurückzuzahlen. Das gilt vor allem anlässlich eines Hausverkaufs. Die Bank kann im Gegenzug einen Ausgleich dafür verlangen, dass sie das Geld nicht zu dem Zinssatz anlegen kann, den sie für das Darlehen bekommen hätte. Das gleiche gilt, wenn der Kreditnehmer ein vertraglich vereinbartes Darlehen gar nicht erst abnimmt. Die Höhe der Entschädigung hängt vom Zinssatz ab, den eine Bank für ihre Ersatzanlage zugrunde legt. Je niedriger der Zinssatz, desto höher die Entschädigung. Nach der Entscheidung des BGH müssen die Banken jetzt für die Höhe der Entschädigung die Rendite für Pfandbriefe ansetzen. Folge: Die Entschädigung fällt meist niedriger aus als bisher. Die meisten Banken rechneten bislang mit den um bis zu 0,6 Prozentpunkten niedrigeren Renditen für öffentliche Anleihen. Dabei beriefen sie sich auf ein BGH-Urteil aus dem Jahr 1997, als der Renditeunterschied nur geringfügig war. Damit ist jetzt Schluss. |
Rechnen Sie selbst- Geben Sie in das Excelprogramm die Daten Ihres Altkredits ein. Dazu benötigen Sie von Ihrer Bank die Höhe der Restschuld zum geplanten Ablösetermin. Das Programm berechnet die planmäßige Restschuld am Ende der Zinsbindung.
- Wählen Sie, mit welchem Wiederanlagezinssatz die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Wählen Sie Rendite Pfandbriefe, setzt das Programm automatisch die aktuelle Kapitalmarktrendite an. Die Werte werden wöchentlich aktualisiert.
- Nach Eingabe des Risikoabschlags, der Verwaltungskosten- und der Margenerstattung sowie einer eventuell anfallenden Bearbeitungsgebühr berechnet das Programm die Vorfälligkeitsentschädigung.
- Jetzt können Sie berechnen, ob sich eine Umschuldung trotz Vorfälligkeitsentschädigung lohnen kann. Geben Sie Zinssatz und Zinsbindung des neuen Darlehens an. Beachten Sie: Eine Umschuldung zu einem günstigeren Darlehen ist während der Zinsbindung in der Regel nur mit Zustimmung der Bank möglich. Ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung gibt es - anders als bei einem Hausverkauf - nicht.
Das Programm rechnet zum Vergleich auch die Finanzierung ohne Umschuldung durch: Der Altkredit läuft weiter und wird erst zum Ende der Zinsbindung durch einen Anschlusskredit abgelöst. Der berechnete Grenzzinssatz gibt den Effektivzins des Anschlussdarlehens an, bei dem beide Finanzierungen gleichwertig sind. Eine Umschuldung ist sinnvoll, wenn Sie bis zum Ende der Zinsbindung mit einem höheren Zinssatz rechnen oder sich gegen einen solchen Zinsanstieg absichern möchten. Mit Hilfe des Grenzzinssatzes können Sie die Umschuldung auch direkt mit einem Forward-Darlehen vergleichen. Für dieses Darlehen können Sie schon heute feste Konditionen vereinbaren. Er wird aber erst zum Ende der Zinsbindung ausgezahlt. Hinweis: Bitte speichern Sie den Excel-Rechner auf Ihre Festplatte und öffnen Sie ihn direkt aus Excel. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen „Ziel speichern unter“ bzw. „Verknüpfung speichern unter“. Sie benötigen mindestens Excel 97. Download: Vorfälligkeits-Rechner (Excel 97-Datei, 602 KB) | |
|