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Baufinanzierung - Förderprogramme |
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BaufinanzierungFörderprogrammeDer Staat greift Baufinanzierern finanziell unter die Arme: Günstige Kredite und die Eigenheimzulage helfen, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Doch die meisten Förderprogramme sind an bestimmte Bedingungen gebunden. |
EigenheimzulageSeit 2004 unterscheidet der Staat bei der Förderung der eigenen vier Wände nicht mehr zwischen Alt- und Neubau. Wer ein Haus baut oder eine Immobilie kauft, bekommt in Zukunft maximal acht Jahre lang 1 250 Euro Eigenheimzulage pro Jahr. Für jedes Kind gibt es zudem eine Jahreszulage von 800 Euro. Für Neubauten hat sich damit im Vergleich zur alten Regelung die maximale Jahresförderung mehr als halbiert. Für Altbauten bleibt sie etwa gleich. Seit dem 1. Januar 2004 ist es aber auch schwerer geworden, überhaupt Geld vom Staat zu bekommen: - Bei Alleinstehenden dürfen die Einkünfte im Jahr des Kaufs oder Hausbaus und im Jahr davor zusammen nicht mehr als 70 000 Euro betragen,
- bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 140 000 Euro.
- Pro Kind steigt diese Grenze um 30 000 Euro.
Wer seinen Bauantrag noch 2003 gestellt bzw. den Kaufvertrag für sein Eigenheim noch 2003 unterschrieben hat, bekommt die Zulage noch nach der alten Regelung. |
Kreditanstalt für WiederaufbauDie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Darlehen für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände, aber auch für bestimmte Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen. KfW-Kredite können über Banken und Sparkassen beantragt werden. Im Gegensatz zu den meisten anderen staatlichen Hilfen gibt es die Kredite der bundeseigenen Förderbank unabhängig von der Höhe des Einkommens. |
Wohnungsbauförderung der LänderDie Bundesländer haben eigene Programme, um den Wohnungsbau und zum Teil auch Modernisierungsmaßnahmen zu fördern. Dazu gehören zinslose oder zinsgünstige Darlehen, einmalige Baukostenzuschüsse oder Aufwendungshilfen, die laufende Kreditbelastungen senken. Die Höhe der Förderung und die daran geknüpften Voraussetzungen, zum Beispiel an Einkommen und Familiengröße, sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts gibt nur den Rahmen vor. |
Baudenkmäler und SanierungsgebieteWer eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet saniert, kann zehn Jahre jeweils 10 Prozent der Sanierungskosten als Sonderausgabe beim Finanzamt absetzen. Bei Sanierungskosten von 50.000 Euro und einem Steuersatz von 35 Prozent spart der Eigentümer jährlich 1.750 Euro Steuern | |