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Ablösung
Übernahme einer Immobilienfinanzierung von einem anderen Kreditinstitut in Höhe des dort geschuldeten Hypothekarbetrags.

Alleineigentum
Gehört eine Liegenschaft einer natürlichen oder juristischen Person allein, spricht man von Alleineigentum. Der Alleineigentümer kann im Rahmen der Rechtsordnung frei über die Liegenschaft verfügen (verkaufen, verpfänden usw.).

Altersentwertung
Zeitbedingter Wertverlust eines Gebäudes gegenüber einem gleichartigen Neubau.

Amortisation
Rückzahlung des Hypothekarkredits in Teilbeträgen, mindestens jedoch 1% des Hypothekarbetrags. Bei einigen Anbietern muss eine Hypothekarschuld von > 65% des Belehnungswertes bis spätestens zum 65. Altersjahr zurückbezahlt sein.

Amortisation direkt
Die Höhe der Hypothek nimmt mit jeder Amortisationszahlung ab. Selbst unter Berücksichtigung der etwas tieferen Zinsbelastung ist man dank den steuerlichen Vorteile in der Regel besser mit der indirekten Amortisation bedient.

Amortisation indirekt
Nur möglich bei selbst bewohnten Objekten. Im Gegensatz zur direkten Amortisation wird die jährliche Amortisationszahlung nicht zur Verringerung der Hypothekarschuld verwendet, sondern in die private Vorsorge, die Säule 3a investiert (Vorsorgekonto, Vorsorgefonds 25/45 oder Lebensversicherung). Das Vorsorgeguthaben wird vom Kreditgeber verpfändet und dient ihm als Sicherheit. Nach Ablauf des Hypothekarvertrags wird die Hypothekarschuld mit dem entsprechend angesparten Betrag getilgt. Der Vorteil - jährliche Steuerersparnisse: Vom steuerbaren Einkommen (inkl. Eigenmietwert) können jeweils sowohl die Einzahlungen in die Säule 3a (im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeträge) als auch die unverändert hohe Hypothekarzinsbelastung abgezogen werden.

Amtlicher Wert - Steuerwert, Katasterwert
Der amtliche Wert bzw. Steuerwert wird von den Behörden der Gemeinde bestimmt, in welcher sich das Grundstück befindet. Er ist für die Steuererklärung des Liegenschaftseigentümers massgebend. Der Steuerwert liegt in der Regel tiefer als der Verkehrswert.

Ausbaustandard
Qualität der verwendeten Materialien und der Ausstattung. Auch bauliche oder materielle Besonderheiten bei Wohnräumen, Küche, Nasszellen, Boden- und Wandbelägen.
Beispiel:
Cheminée, Schwedenofen, Anzahl Nasszellen, verwendetes Material, vorhandene Geräte (z.B. Geschirrspülmaschine)

Ausnützungsziffer (AZ)
Verhältnis zwischen Parzellenfläche und Bruttogeschossfläche; definiert die maximal zulässige Überbauung eines Grundstücks.
Beispiel:
Bei einer Parzellenfläche von 1'000 m2 und einer Ausnützungsziffer von 0,7 darf die Bruttogeschossfläche 700 m2 nicht überschreiten.

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