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Eigenleistungen Bau- und Umbauarbeiten, welche der Käufer des Hauses bzw. dessen Familie und Freunde selber leisten. Eigenmietwert Steueramtlich festgesetzter Mietwert einer vom Eigentümer selbst bewohnten Liegenschaft; Teil der Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Eigenmittel Geld-, Versicherungs- oder Sachwerte von Kreditnehmern/-interessenten, die Kreditgeber bei der Finanzierung von Liegenschaften berücksichtigen. Die Eigenmittel werden bar bezahlt oder verpfändet und müssen bei selbst bewohntem Eigentum mindestens 20% bzw. bei Ferienobjekten 40% des Kaufpreises betragen. Sie stammen normalerweise aus Ersparnissen, Erbschaft, der 2. oder der 3. Säule. Beispiel: Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000.- und Eigenmitteln von CHF 200'000.- finanziert der Kreditgeber CHF 800'000.-. Eigentum Umfassendes Nutzungs- und Verfügungsrecht über eine Sache. Das Eigentum an einem Grundstück beinhaltet insbesondere das Recht, es zu bebauen, zu verkaufen, anderen Rechte daran einzuräumen, es zu vermieten, zu verpachten und zu vererben. Einheitszinssatz Einzelne Anbieter haben über den gesamten Kreditbetrag (bis max. 80% des Belehungswertes) denselben Zinssatz. Der Zinssatz wird nicht in eine 1. und 2. Hypothek aufgeteilt. Marktüblich ist meist ein höherer Zinssatz für die 2. Hypothek (meist ab 66% des Belehungswertes) |